Legalisierung in Deutschand – Alles was du dazu wissen musst

Es ist soweit! Ab 1. April soll das langjährige Verbot von Cannabis in Deutschland enden und der Gebrauch für Erwachsene teilweise legal werden. Ein wichtiger Meilenstein für die gesamte grüne Community und für uns Anlass die wichtigsten Informationen über die kommende Legalisierung zusammenzufassen. Was darf ich als Konsument? Wie viel Gramm darf ich besitzen? Wo darf ich rauchen? Darf ich selbst anbauen? Alle Antworten zu den häufigsten Fragen zum Cannabisgesetz findet ihr hier.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Endlich legal! Doch was heißt das jetzt?

Die Regierung hat sich endlich darauf geeinigt, den Hanf mit 1. April freizugeben. Das Cannabisgesetz (CanG) schafft nun die Grundlage für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Dies ermöglicht nicht nur den Schutz von Konsumenten durch kontrollierten Anbau, sondern erlaubt auch einen vernünftigen Jugendschutz sowie eine ausführliche Aufklärung und Prävention zum Thema Cannabiskonsum. Das Modell ähnelt dabei dem spanischen Vorbild mit den bekannten social Clubs. In sogenannten Anbauvereinigungen wird es den Mitgliedern ab April möglich sein, Cannabis legal zu erwerben.

Die wichtigsten Regeln für den legalen Cannabis-Konsum

Was bedeutet die Legalisierung nun konkret für dich als Cannabis Liebhaber? Welche Regeln musst du beachten, um auf der legalen Seite zu bleiben? Hier findest du alle wichtigen Regeln für den legalen Konsum.

1. Altersgrenzen

  • Ab 18 Jahren darfst du legal Cannabis Konsumieren
  • Jedoch gilt für heranwachsene Menschen im Alter von 18-21 eine THC-Obergrenze von 10%
  • Der Verkauf und die Weitergabe an Minderjährige sind illegal

2. Orte zum Konsumieren

  • Der Konsum ist in der eigenen Wohnung oder anderen privaten Räumen erlaubt.
  • Kein Konsum in den Anbauvereinigungen oder in Sichtweite von Anbauvereinigungen.
  • Kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
  • Kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder & Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie öffentlichen Sportstätten.

3. Besitzgrenzen

  • Im öffentlichen Raum: 25 Gramm
  • Im privaten Raum: 50 Gramm

 

 

4. Eigenanbau

  • Erwachsene, die seit mindestens 6 Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben dürfen zum Eigenkonsum bis zu 3 Cannabispflanzen
    gleichzeitig anbauen. Pro Erwachsene Person dürfen im Haushalt dürfen 3 Pflanzen angebaut werden.
  • Insgesamt dürfen Erwachsene in ihrem Wohnsitzt 50 Gramm getrockneter Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
  • Cannabis aus privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Das neue Cannabis-Kontrollgesetz im Detail: Was du wissen musst

Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte der Cannabislegalisierung geeinigt. Dies soll den Konsum sicherer gestalten, Konsumenten schützen und den Jugendschutz sicherstellen. Dabei setzt die Bundesregierung auf ein 2 Säulen Model genannt CARe. CARe steht hierbei für Club Anbau & Regional Modell und hat dabei schon die 2 Bereiche, die es abdeckt im Namen. Dadurch soll eine kontrollierte Abgabe von Cannabis für Erwachsene sichergestellt werden, und in Zukunft eine regionale Lieferkette geschaffen werden.

1.Säule Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau

Die erste Säule des Models regelt den privaten Eigenanbau sowie den gemeinschaftlichen Anbau durch sogenannte Anbauvereinigungen. Doch was heißt das genau?

  • Anbauvereinigungen sind eingetragene Vereine oder Genossenschaften. Diese benötigen eine behördliche Erlaubnis, um Cannabis für den Eigengebrauch der Mitglieder anzubauen.
  • Die Weitergabe von Cannabis sowie Vermehrungsmaterialen wie Samen oder Stecklinge ist ausschließlich für die Mitglieder des Vereins erlaubt.
  • Eine Anbauvereinigung darf max. 500 Mitglieder haben. Diese müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Es gilt eine strikte Pflicht zur Überprüfung der Mitgliedschaft sowie des Alters. Dabei gibt es auch Grenzen bei der Abgabe. Diese liegen bei max. 25 Gramm am Tag und 50 Gramm pro Monat.
  • Der Anbau von Cannabis sowie der Verkauf/ Weitergabe als Einzelpersonen bleibt illegal.

2.  Säule Regionaler Modellversuch

Die 2. Säule soll einen staatlich kontrollierten Rahmen für die Produktion sowie den Vertrieb von Cannabis schaffen. Dabei soll in den nächsten 5 Jahren in ausgewählten Regionen die Abgabe an Erwachsene in Fachgeschäften erfolgen. Die Regierung möchte hierzu nach der Sommerpause einen detaillierten Gesetzesentwurf zur 2. Säule darlegen.

Wie geht’s jetzt weiter?

Nachdem der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 das Gesetz beschlossen hat, wird als Nächstes im Bundesrat darüber beraten. Dieser könnten im allerschlimmsten Fall nochmals dagegen Einspruch erheben. Das ist jedoch unwahrscheinlich da der Großteil der Landesregierungen von mindestens einer der Ampel Parteien geführt wird. Jedoch möchten einige Länder den Gesetzesentwurf so nicht hinnehmen und wollen das Inkrafttreten verzögern. Dies ist durchaus möglich. Deshalb ist es jetzt wichtig am Ball zu bleiben und weiter der Politik zu zeigen, dass die Bevölkerung hinter dem Gesetztesentwurf steht.

FAQ zum Cannabisgesetz

  • Ab wann ist Cannabis legal in Deutschland?
    • Ab dem 1. April dürfen Erwachsene in Deutschland Cannabis straffrei konsumieren .
  • Wo kann ich legal Cannabis kaufen?
    • Cannabis wird es nur für Mitglieder sogenannter Anbauvereinigungen zum Erwerben geben. Dieser dürfen nach Altersprüfung 50 Gramm pro Monat von den Anbauvereinigungen beziehen.
  • Wie viel Cannabis darf ich besitzen?
    • Erwachsenen wird es erlaubt sein in der Öffentlichkeit max. 25 Gramm straffrei mitzuführen.
    • In privaten Räumen dürfen Erwachsene bis zu max. 50 Gramm besitzen.
  • Darf ich Cannabis in der Öffentlichkeit konsumieren?
    • Es gibt Beschränkungen für den öffentlichen Konsum von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren, nicht in der Sichtweite von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder & Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Darf ich selbst Cannabis anbauen?
    • Ja pro Haushalt dürfen für jeden Erwachsenen bis zu max. 3 Pflanzen angebaut werden.
    • Auch hier gilt die Grenze von max. 50 Gramm getrockneten Cannabis.
  • Darf ich unter Cannabiseinfluss Autofahren?
    • Derzeit gibt es noch keine konkreten Vorschläge für eine Anpassung der Grenzwerte im Straßenverkehr. Diese soll jedoch bis April folgen. Bis dahin gilt noch immer die 0 Toleranz Grenze.

 

Wichtig! Da sich der Entwurf bzw. die Eckpfeiler des Gesetzes noch ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr! Für weitere und gesicherte Informationen besucht die Webseite des deutschen Bundestags.

 

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